Begleitung & Unterstützung
Abrechnung und Kosten
Bei TeamWilli – geht es nicht nur um praktische Hilfe, sondern vor allem um Menschlichkeit. Wir stehen Ihnen mit Begleitung und Unterstützung zur Seite – so, wie Sie es gerade brauchen.
TeamWilli – Begleiten. Helfen. Unterstützen.
Abrechnung über die Pflegekasse
Wenn ein Pflegegrad vorliegt, können wir direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Entlastungsbetrag: monatlich 131 € für Alltagshilfe und Betreuung.
 - Verhinderungspflege: wenn Ihre pflegende Person einmal verhindert ist.
 - Kombination mit weiteren Pflegeleistungen – wir finden gemeinsam die beste Lösung.
 
Wir beraten Sie gerne persönlich, welche Leistungen zu Ihrer Situation passen, und unterstützen bei Beantragung und Abrechnung.
Private Inanspruchnahme
Auch ohne Pflegegrad oder zusätzlich können Sie unsere Begleitung und Unterstützung jederzeit in Anspruch nehmen. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung direkt mit Ihnen – zum fairen Entgelt in Höhe der Pauschalen, die auch für die Pflegekassen gelten.
Unser Herzensanliegen
Egal ob über die Pflegekasse oder privat: Sie bekommen von uns immer dieselbe liebevolle Begleitung und verlässliche Unterstützung. Wir nehmen uns Zeit, hören zu und sind für Sie da – herzlich, nahbar und unkompliziert.
Auch ohne Pflegegrad
Unterstützung im Alltag
Manchmal gibt es Situationen im Leben, in denen man für eine gewisse Zeit auf Hilfe angewiesen ist – auch wenn kein Pflegegrad vorliegt. Nach einer Operation, während der Genesung nach einer Krankheit oder einem Unfall, oder auch nach der Geburt eines Kindes kann der Alltag schnell zur Herausforderung werden. Genau hier steht Ihnen Team Willi – begleitend zur Seite. Wir unterstützen Sie dort, wo Sie es gerade brauchen – mit Zeit, Zuverlässigkeit und Herz.
Welche Leistungen können Sie in Anspruch nehmen?
- Hilfe bei Einkäufen und Besorgungen
 - Unterstützung im Haushalt (z. B. Aufräumen, Wäsche, Organisation)
 - Begleitung zu Arztterminen, Therapien oder Behördengängen
 - Entlastung im Alltag nach der Geburt, damit Sie sich erholen können
 - Gesellschaft und Gespräche, damit niemand alleine ist
 
Kostenübernahme durch die Krankenkassen
Auch ohne Pflegegrad können die Kosten oft von Ihrer Krankenkasse übernommen werden:
- Haushaltshilfe nach § 38 SGB V: Wenn Sie den Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können, z. B. nach einer Operation oder Geburt.
 - Ärztliche Verordnung: In vielen Fällen kann Ihr Arzt eine Unterstützung im Alltag verschreiben.
 - Direkte Abrechnung mit der Krankenkasse: Wir kümmern uns darum, dass die Leistungen korrekt abgerechnet werden.
 
 

